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BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 1208.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidung über die Anerkennung als Asylberechtigter - Verwendung von Begründungsvordrucken als Indiz für eine fehlende Einzelfallprüfung - Ausgehen politischer Verfolgung von nichtstaatlichen Stellen
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 26.01.1981 - VII OE 71/80
- BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 1208.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 1208.81
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß auch von nichtstaatlichen Stellen politische Verfolgung ausgehen kann, wenn der Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Betreffenden gegen Übergriffe zu schützen (vgl. u.a. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]). - BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82
Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …
Auszug aus BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 1208.81
Weiter entspricht es der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens selbst über den Klageantrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden und zu diesem Zweck nach § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO die Sache spruchreif zu machen, also den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251). - BVerwG, 28.05.1982 - 9 B 1152.82
Asylverfahren - Verpflichtungsklage - Anhörung - Unterlassen
Auszug aus BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 1208.81
Weiter entspricht es der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens selbst über den Klageantrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden und zu diesem Zweck nach § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO die Sache spruchreif zu machen, also den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251).